

Informationen zur Privaten Krankenversicherung | ||
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Grundsätzlich kann jeder Freiberufler, Selbständige oder Beamte unabhängig vom Jahreseinkommen eine
private Kankenversicherung in Anspruch nehmen.
Für Arbeitnehmer gilt eine so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Pflichtmitglieder einer gesetzlichen
Krankenversicherung haben die Möglichkeit, Ihren Schutz durch eine Private Zusatzkrankenversicherung zu verbessern. Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem PKV Anbieter ist relativ leicht möglich. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann notwendig, wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Ihr Einkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze. Es würde hier jedoch noch die, "Befreiungsmöglichkeit" bestehen, so daß der Verbleib in der privaten Krankenkasse möglich ist. Ab dem 55. Lebensjahr ist allerdings die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. |
Die Beiträge für den privaten Gesundheitsschutz sind deutlich preiswerter als die für den gesetzlichen, da sich die
private Krankenversicherung
nicht nach Ihrem Verdienst richtet, sondern nach dem Eintrittsalter und des Leistungsumfanges des Versicherten. Dies ist vorallem für gut
verdienende Singles und kinderlose-berufstätige Ehepaare ein sehr guter Grund für einen Wechsel. Die gesetzlich Versicherten haben die Möglichkeit eine Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen, die Ihre Leistungsansprüche auf ein privates Niveau anhebt. Hier können Sie natürlich auch den Tarif sebst bestimmen. Keine teuren Behandlungs- und Medikamentenzahlungen mehr. Verabschieden Sie sich von überfüllten Kliniken und langen Wartezeiten. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung erhalten Sie auch als Pflichtversicherter Privatpatientenstatus. |
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