Für
Selbständige und Freiberufler besteht in der
gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht.
Daher kommt für sie nur freiwillige Krankenversicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung in Frage und sie zahlen in der
gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbeitrag.
Da für Selbständige und Freiberufler kein Versicherungspflicht besteht,
können sie in die private Krankenversicherung eintretten.
Private Krankenversicherung bietet – je nach gewähltem Tarif –
die bestmögliche medizinische Versorgung und das zu fairen Beiträgen.
Da die Selbständige und Freiberufler keinen Arbeitgeberzuschuss erhält,
muss er der vollen Beitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Insbesondere
Existenzgründer kann deshalb ein niedriger Beitrag besonderes wichtig sein.
Viele Versicherungsunternehmer bieten für diesen Personenkreis
eine Basisschutz an, der später zu einem höherwertigen
Versicherungsschutz aufgestockt werden kann.
Sie wollen mehr über die private Krankenversicherung für Selbständige
und Freiberufler erfahren? Dann fordern Sie einfach über unser
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