Private Kasse
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Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht. Daher kommt für sie nur freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage und sie zahlen in der gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbeitrag.

Da für Selbständige und Freiberufler kein Versicherungspflicht besteht, können sie in die private Krankenversicherung eintretten.

Private Krankenversicherung bietet – je nach gewähltem Tarif – die bestmögliche medizinische Versorgung und das zu fairen Beiträgen. Da die Selbständige und Freiberufler keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, muss er der vollen Beitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Insbesondere Existenzgründer kann deshalb ein niedriger Beitrag besonderes wichtig sein. Viele Versicherungsunternehmer bieten für diesen Personenkreis eine Basisschutz an, der später zu einem höherwertigen Versicherungsschutz aufgestockt werden kann.

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